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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. GL-Projects

Allgemeine Bestimmungen:

Soweit keine abweichenden Vertragsbedingungen im Einzelnen vereinbart wurden, erfolgen unsere Vertragsabschlüsse ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die von uns gelieferten Gegenstände sind fabrikneu, im einwandfreien Zustand, oder wie im Kaufvertrag ausgewiesen.
Dem Käufer werden auf seine Anforderung, bei seiner ersten Bestellung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt. Diese gelten bis zu einer Änderung für alle nachfolgenden Bestellungen.
Ist der Käufer nicht der Endbenutzer der gelieferten Ware, so teilt er uns den Endbenutzer mit.

Angebot und Vertragsabschluß:

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, des Liefertermins und ihres sonstigen Inhaltes freibleibend. Vereinbarungen und Zusagen jeder Art bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Alle Angebote und Zeichnungen sind Eigentum von GL- Projects und dürfen nicht zur Kenntnis einer dritten Person gebracht, geschweige denn ausgeliefert werden. Die Planungsunterlagen und Zeichnungen sind umgehend zurückzugeben, sofern das Angebot nicht zum Auftrag führt.
Alle Angebote/Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Falls vor dem Abschluss eines Auftrages, im Bezug auf das Angebot Änderungen von Zoll, Mwst., Exportgebühren oder unvorhergesehenen Aufschlägen und Kosten infolge Regierungsmaßnahmen oder Gesetzen hier oder im Ausland entstehen, hat GL- Projects das Recht, diese Kosten in den Auftrag einzurechnen. Falls der Kunde eine spezielle Spezifikation wünscht, soll sie schriftlich angegeben werden, sonst ist sie für GL- Projects nicht verbindlich.

Lieferung und Versand:

Lagerwaren:    Innerhalb von 14 bis 30 Tagen
Keine Lagerwaren:   Innerhalb von 4 bis 8 Wochen
Sonderaufträge:   Innerhalb von 4 bis 12 Wochen

Der Liefertermin wird in der AB angegeben.
Die angegebenen Lieferfristen stellen lediglich cirka - Angaben dar.

Falls nicht anderes aus der Auftragsbestätigung hervorgeht, findet die Lieferung so schnell wie möglich statt. Ist die Lieferzeit angegeben, gilt sie unter Vorbehalt aller höheren Gewalt, Unglück, möglicher Verspätung der bestellten Materialien und Verspätung von unseren Zulieferfirmen. Schadenersatzansprüche aufgrund von fehlender oder verspäteter Lieferung werden nicht anerkannt. Bei Lieferfristüberschreitungen kann der Kunde den Auftrag nicht annullieren, ohne GL- Projects eine zusätzliche Frist von 4 Wochen einzuräumen.
Der Versand erfolgt auf Risiko und Rechnung des Käufers, soweit nicht anders vereinbart, so dass der Käufer die Verantwortung bei zufälliger Beschädigung, die die Ware treffen könnte, trägt. Die Lieferung ist ausgeführt worden, wenn die Ware unser Lager verlassen hat. Lieferung ab Lager. Andere Versand- und Liefervereinbarungen werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt.
Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung oder bei Lieferung gültig. In dem letzten Fall wird die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt. Die Lieferzeit wird vom Datum der Auftragsbestätigung gerechnet.

Zahlungsbedingungen:

Alle Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen steht dem Käufer nicht zu; eine Aufrechnung ist nur mit von GL- Projects nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gewährleistungsansprüche sind vom Käufer gegenüber der Fa. GL- Projects bei der die Ware gekauft wurde, geltend zu machen und abzuwickeln.

Alle Preise sind ausschl. MwSt., Montage und Lieferung, wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben. Bei Lieferung auf Kredit wird von GL- Projects eine finanzielle Auskunft eingeholt, bevor die Lieferung stattfindet.
Der Kunde erklärt sich einverstanden bei einem größeren Auftragsvolumen die Bonität und Liquidität seiner Firma oder Person durch GL- Projects prüfen zu lassen. Ggf. kann eine Bankbürgschaft beigebracht werden.
Die Zahlungen erfolgen nach folgendem Plan, wenn nicht anders in der AB beschrieben:

50% der Kaufsumme bei Vertragsabschluß,
40% der Kaufsumme 10 Tage vor Auslieferung der Ware,
10% der Kaufsumme bei Erhalt der Ware, ggf. nach Beendigung der Montage.

Wird dieser Zahlungsplan nicht eingehalten, erfolgt keine Auslieferung. Die dadurch entstandenen Kosten für ggf. Storno, Terminverzögerung, Arbeitsausfälle oder Einlagerung der Ware trägt der Käufer zur Gänze.

Reklamationen:

Evtl. Reklamationen von gelieferten Waren müssen spätestens 3 Tage nach Empfang der Ware, GL- Projects mitgeteilt werden. Wird die Reklamationsfrist nicht eingehalten, kann der Käufer sich nicht auf Mängel berufen. Die Ware und die Montage gilt als einwandfrei.
Die Firma GL- Projects ist nicht für bauliche Mängel verantwortlich, die durch falsche Bauausführungen, Montagen und Installationen durch Dritte verursacht worden sind.

Ungebrauchte, unbeschädigte Standardware kann nach vorheriger Absprache innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zurückgenommen werden. Die Ware wird mit dem fakturierten Preis, abzüglich 5% Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens abzüglich 30,-€, gutgeschrieben. Die Frachtkosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
Spezialanfertigungen, die von unserem Standardprogramm abweichen, können nicht zurückgenommen werden.

Haftung für Mängel, Schadenersatz

1. Unsere serienmäßig hergestellte Ware wird nach Abbildung, Zeichnung oder Muster verkauft. Handelsübliche strukturelle oder farbliche Abweichungen, sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Nähe der verwendeten Materialien ( Massivhölzer, Furniere, Metallteile und Textilprodukte etc. ) liegen. Bei Promotiontrucks gilt der Zustand der Mietsache als akzeptiert. Die Fahrzeuge befinden sich immer in technisch und optisch einwandfreien Zustand.

Weist die Ware Mängel auf, so hat der Käufer nach Wahl von GL- Projects Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Betrifft der Mangel einen austauschbaren Teil der Kauf- oder Mietsache, so ist GL- Projects berechtigt, eine Nachbesserung- bzw. Ersatzlieferungspflicht auf den fehlerhaften Teil zu beschränken.

2. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Das gilt auch für die Rechte des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug und unerlaubter Handlung. Unberührt bleiben jedoch die Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der uns gegenüber dem Käufer obliegenden Verpflichtungen. Der kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig tituliert Gegenforderungen die Möglichkeit einer Aufrechnung gegenüber GL- Projects geltend machen.

3. Schäden, die durch den Transport verursacht wurden, müssen umgehend dem Spediteur mitgeteilt werden.

4. Standardverpackungen sind incl. im Preis. Extraverpackungen und Spezialverpackungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Form der Verpackung oder die Form der Fracht bleibt GL- Projects vorbehalten.
Bitte sorgen sie dafür, dass der Spediteur zum vereinbarten Termin anliefern kann. Jede weitere Anlieferung geht zu Lasten des Käufers, wenn eine Anlieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich ist.

5. Bei Annullierung von Aufträgen durch Kunden: Bei Sonderanfertigungen und Einzelanfertigungen
Tritt der Kunde 6 Wochen vor Lieferung vom Auftrag zurück, stellt GL- Projects pauschal die Summe der Anzahlung vom Nettowarenwert, als Schadensersatz wegen Nichterfüllung, in Rechnung. Bei einer Annullierung 3 Wochen vor Lieferung pauschal 70 %, bei 2 Wochen werden 90% fällig, bei späterer Annullierung wird die gesamte Summe fällig. GL- Projects bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten:

1. Planungen, Zeichnungen und Muster werden nach Unterzeichnung eines Planungsauftrags durch den Kunden, von GL- Projects vorbereitet. Die Planungssumme wird nach dem Umfang des jeweiligen Projektes berechnet.
Die Zeichnungen und Muster bleiben bis zur Unterzeichnung des Auftrages allein Eigentum von GL- Projects.

2. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Fa. GL- Projects. Vor der vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren sind Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem anderen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware ihm entstehende Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer diese Abtretung offen legen und uns die zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

3. Im Falle der Veränderung unserer Waren erwerben wir an den durch die Veränderung entstehenden Erzeugnisse Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes der veränderten Waren. Sie bleiben Eigentum von GL- Projects, auch wenn sie mit Wänden, Trennwänden und Möbeln fest verbunden sind und können jederzeit bei Nichtzahlung von GL- Projects zurückgeholt werden, nach Ankündigung und Fristsetzung. Die Ware darf nicht kopiert werden.

4. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann GL- Projects, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die Waren zur Sicherung unserer Rechte zurücknehmen, nachdem das dem Käufer angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt wurde. Ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden.

5. Die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände sind sicher und sachgemäß aufzubewahren und gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Sachschäden zu versichern. Über sie darf nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftganges verfügt werden.

6. Alle Forderungen und Ansprüche des Käufers gegen Dritte, die sich aus Verträgen, Verfügungen, Beschlagnahmen oder sonstigen auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenständen erstrecken sind an uns abgetreten. Steht uns nur Miteigentum zu, ist der Teilbetrag der Forderung an uns abgetreten, der dem Wert des uns gehörenden Gegenstandes bzw. unseres Miteigentumsanteil im Zeitpunkt der Rechtshandlung entspricht. An uns abgetretene Geldforderungen dürfen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges eingezogen werden. Es darf jedoch nicht in anderer Weise über sie verfügt werden, insbesondere durch Abtretung an Dritte.

7. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Konkursverfahrens, Scheck- oder Wechselprotesten sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände unverzüglich zu verlangen.
Hiergegen kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Ermächtigung zur Veräußerung der von uns gelieferten Gegenstände und zur Einziehung der uns abgetretenen Geldforderungen gilt in einem solchen Fall als widerrufen. Die abgetretenen Forderungen und Ansprüche können wir in diesem Fall unmittelbar geltend machen.

8. Alle Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beschlagnahmen und alle an diesen Gegenständen eingetretenen Schäden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruches und die Pfändung eines in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10. Die für uns bestehenden und uns gewährten Sicherheiten haften für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung bis zur Höhe unserer Forderungen. Darüber hinausgehende Sicherheiten werden uns auf Verlangen des Erwerbers freigegeben.

11. Mietsachen bleiben immer Eigentum der GL-Projects.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Erfüllungsort unserer Lieferungen ist dem Auftrag zu Entnehmen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Krems/ Österreich
Für die vertraglichen Beziehungen, auch mit ausländischen Partnern, gilt österreichisches Recht.

Aufrechnung und Zurückhaltung:

Eine Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen kann der Käufer nicht vornehmen. Auch ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer insoweit nicht geltend machen.

Die EDV:

Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns Personen- und Firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden so verarbeitet.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Klauseln Gültigkeit. Die unwirksame Klausel wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch diejenige ersetzt, die der Unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Mit Erhalt der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten diese als anerkannt und zur Kenntnis genommen.

WAS WIR NOCH SAGEN WOLLTEN:

Unser Ziel ist es, sie als Kunde zufrieden zu stellen. Sollte es trotzdem einmal zu Versäumnissen kommen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir finden sicher eine akzeptable Lösung!


 
 
GL Projects - Unterbergern 8/7 -  A 3512 Bergern iim Dunkelsteinerwald - T: +43 6507704715 - eMail  kay.linzer@aon.at
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